Haus Sonnenschein

Urlaub im Harz

AGB


Vertreten durch:
Uwe Stephan
Wiesenstraße 18
38644 Goslar-Hahnenklee/Bockswiese
 
Kontakt:
Telefon:+49 5325 5887588
Telefax:+49 5325 5887589
E-Mail: haus-sonnenschein-bockswiese@t-online.de 

Bezahlung: Sie können per Überweisung oder in bar bezahlen. Der Gesamtbetrag wird spätestens bei Anreise fällig.

Anzahlung: Mit einer Buchungsbestätigung  erhalten Sie eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 30% des Gesamtbetrages.

Preise:Unsere Preise verstehen sich inkl. MwSt und beinhalten die Endreinigung. Bitte beachten Sie, dass die Beträge für die Kurtaxe vor Ort zu zahlen sind.

Ausstattung / Endreinigung des Ferienappartements/Zimmer:

Bettwäsche (wöchentlich) und Handtücher sind in den Ferienappartement/Zimmer vorhanden und müssen daher vom Gast nicht extra mitgebracht werden. Die Übernachtungspreise beinhalten die Endreinigung, soweit das Ferienappartement/Zimmer vom Gast am Tage der Abreise besenrein übergeben wird. Das Geschirr muss gereinigt an die dafür vorgesehenen Plätze zurückgestellt werden. Bei überdurchschnittlich starker Verschmutzung ist der Vermieter berechtigt einen Aufpreis für den erhöhten Reinigungsaufwand zu berechnen.

Haftungsausschluss: Das Parken von Fahrzeugen aller Art inkl. dem Abstellen von Fahrräder, Skiern, Snowboards und sonstigen Gegenständen auf dem Grundstück des Vermieters geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung durch den Vermieter wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes. Gerichtsstand ist Goslar.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.Wenn Sie durch unvorhergesehene Ereignisse wie Unfall oder Krankheit Ihre Reise nach Hahnenklee/Bockswiese nicht antreten können oder außerplanmäßig beenden müssen, ersetzt diese Versicherung Ihnen einen großen Teil der Rücktrittskosten.Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, sobald die gemietete Wohneinheit (Ferienappartement) bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 16 Uhr und endet am Abreisetag um 12 Uhr. Sollte die Anreise später als 19 Uhr erfolgen, wird gebeten, dem Vermieter die Ankunftszeit mitzuteilen.Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Ferienappartement/Zimmer dem Gast Schadensersatz zu leisten.
 
Für Gastaufnahmeverträge gelten die Bestimmungen des Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches. Nach § 537 BGB wird der Mieter nicht dadurch von der Entrichtung des vereinbarten Mietzinses befreit, wenn er durch in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie z.B. Urlaubssperre, Krankheit, Tod usw., oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z.B. schlechtes Wetter, sieht der Gesetzgeber nicht vor. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Übernachtungspreis zu zahlen. Hierfür werden folgende Stornierungsgebühren fällig, in jedem Falle mindestens 10 %:
 
bis 45. Tag vor Reiseantritt 10 %
44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 30 %
29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab 21. Tag vor Reiseantritt 80 %  Der Gastgeber ist gehalten, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen die betreffende Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Bis zur anderweitigen Vermietung der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 5 errechneten Betrag zu zahlen.